Ein Projekt, das im Rahmen des Programms zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit Slowakei – Österreich 2007-2013 eingereicht wird, sollte folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sichtbare, wesentliche und dauerhafte grenzüberschreitende Wirkung
- Grundlegende grenzüberschreitende Zusammenarbeit
- Mindestens eine Organisation aus jedem Land (Österreich, Slowakei), mindestens ein Partner mit Sitz innerhalb der Programmregion
- Mit dem Projekt soll ein Mehrwert im öffentlichen Interesse erzielt werden, der ohne Förderung kaum Chancen auf Realisierung hätte
- Durchführung des Projekts zwischen 1. Jänner 2007 und 30. Juni 2015