Im Falle von Projektpartnern aus der Slowakei muss jeder Partner den „Antrag auf Kontoaktivierung“ ausfüllen, der auf der ITMS Website verfügbar ist. Die detaillierte Anleitung zur Erstellung eines Benutzerkontos in ITMS finden Sie unter https://zoak.itms21.sk/zoak?0.

Im Falle von Projektpartnern aus Österreich müssen die Daten in ein separates Excel-Formular eingetragen, das unter https://www.sk-at.eu/de/antrag-auf-aktivierung-des-benutzerkontos/ verfügbar ist, und dieses Formular an das Gemeinsame Sekretariat in Wien unter office@sk-at.eu geschickt werden. Es wird ein ITMS Formular generiert, welches an die Partner per E-Mail geschickt wird. Nachdem es vom zeichnungsberechtigten Vertreter der Projektpartnerorganisation unterzeichnet wurde, wird das unterschriebene Original per Post, oder im Falle einer qualifizierten elektronischen Unterschrift als PDF an die Verwaltungsbehörde gesandt (sk-at@mirri.gov.sk). Einige Tage darauf erhält man dann ein Benutzerkonto im ITMS. Bitte stimmen Sie den Prozess mit den Mitarbeitern im Technischen Sekretariat in Wien ab. Alle Projektpartner, die im Rahmen einer Partnerschaft den Förderantrag stellen, müssen ein ITMS Benutzerkonto haben. Dies gilt NICHT für die strategischen Partner.

Die Anleitung zum Ausfüllen und Einreichen des Antragsformulars in ITMS (PIM_V_Anhang 1_Anleitung zur Einreichung) kann in slowakischer und deutscher Sprache unter folgendem Link heruntergeladen werden: https://www.sk-at.eu/download/pim_v_application-and-project-submission/.

JA. Der ITMS-Projektantrag, einschließlich des Budgets, muss in deutscher und slowakischer Sprache erstellt und eingereicht werden. Der Antrag kann nicht auf Englisch eingereicht werden.

Der Projektantrag muss vom zeichnungsberechtigten Vertreter des Leadpartners unterzeichnet werden.  Wenn die Leadpartnerorganisation mehr als einen gesetzlichen Vertreter hat, muss der Projektantrag von allen gesetzlichen Vertretern unterzeichnet werden.  Die gesetzlichen Vertreter der Projektpartner müssen einen verpflichtenden Anhang zum Projektantrag unterzeichnen – die Kooperationsvereinbarung der Partner (Partnerschaftsvereinbarung Annex A.3).

NEIN. Der Antrag wird offiziell über das elektronische System ITMS eingereicht, einschließlich aller erforderlichen Anhänge. Es ist nicht notwendig, den Antrag unterschrieben in Papierform einzureichen.

Der Projektpartnerschaft muss mindestens ein Projektpartner aus der Slowakei und ein Projektpartner aus Österreich angehören, die im Programmgebiet ansässig sind.

Der Leadpartner muss seinen Sitz im Programmgebiet haben. Organisationen außerhalb des Programmgebiets sollten nur in gut begründeten Ausnahmefällen an dem Projekt beteiligt sein. Ihre Beteiligung sollte sowohl für das Programmgebiet als auch für die Partnerschaft einen zusätzlichen Nutzen bringen.

NEIN. Die empfohlene Projektdauer beträgt 36 Monate. Eine längere Projektdurchführung muss im Förderantrag hinreichend begründet werden.

NEIN. Es sollen mögliche Synergien von früheren oder bestehenden Projekten erwähnt werden.

JA. Die Projektidee kann mit VertreterInnen der regionalen Stellen (https://www.sk-at.eu/regionale-forderstellen/) oder mit den Mitarbeitern des Gemeinsamen Sekretariats (https://www.sk-at.eu/de/gemeinsames-sekretariat/) besprochen werden.

JA. Die slowakischen Projektpartner haben Anspruch auf eine Kofinanzierung aus dem slowakischen Staatsbudget. Der Höchstbetrag der Kofinanzierung aus dem Staatshaushalt für einzelne Einrichtungen ist in der Finanzierungsstrategie für den Programmplanungszeitraum 2021-2027 festgelegt, die auf der Website des Finanzministeriums der Slowakischen Republik veröffentlicht ist: EFRE-, ESF+-, KF-, FST- und ENRAF-Finanzierungsstrategie für den Programmplanungszeitraum 2021-2027 | Ministry of Finance of the Slovak Republic (mfsr.sk).

Die Unterzeichnung der Partnerschaftsvereinbarung durch die strategischen Partner ist möglich aber nicht verpflichtend. Falls der Begleitausschuss die Beteiligung eines strategischen Partners an der Durchführung des Projekts ausdrücklich verlangt, erklärt dieser das Interesse an der Beteiligung am Projekt z. B. im Rahmen einer Absichtserklärung (Letter of Intent), die auf Anfrage vorzulegen ist. Die Angabe des IBAN ist nicht erforderlich.

Die gemeinsame Vorbereitung wird durch die Dokumentation der Vorbereitungstreffen etc. nachgewiesen und im Rahmen des Projektantrags als eigenständig zu erstellender Annex A.4 eingereicht. Weitere Informationen dazu finden Sie im Handbuch zur Projektdurchführung Teil V.

Im Rahmen des Programms sind je nach Art des Projekts zwei Formen der Erstattung der Projektvorbereitungskosten möglich:

  1. Für alle Projekte kann ein Pauschalbetrag von 6 250 EUR (Gesamtkosten) pro Projekt beantragt werden, wie im Handbuch zur Projektdurchführung angegeben. Dieser Betrag wird vom Leadpartner beantragt.
    Die Aufteilung des Pauschalbetrags für die Projektvorbereitung zwischen den Projektpartnern wird auf Programmebene nicht überwacht.
  2. Bei Investitionsprojekten erstattet das Programm zusätzlich zum Pauschalbetrag Ist-Kosten bis zur max. Gesamthöhe von 5 % des Projektbudgets, die unter die Kostenkategorie 4 (Kosten für externe Expertise und Dienstleistungen) fallen.

NEIN. Die gewählte Option kann während der Projektdurchführung nicht geändert werden. Jeder Projektpartner wählt bereits bei der Erstellung des Förderantrags eine der unten aufgeführten Personalkostenabrechnungsmethoden [(a), (b) oder (c)] aus. Die Methode gilt für alle Mitarbeiter der Partnerorganisation, die im Projekt arbeiten, und ist für die gesamte Projektdauer festgelegt.

Die Personalkosten werden im Rahmen des Programms auf der Grundlage einer der folgenden Methoden erstattet:

(a) Pauschalsatz von 20 %.

(b) Stundensatz, der nach der Berechnungsmethode „1720“ ermittelt wird

(c) Ist-Kosten Vollzeit oder Teilzeit mit einem festen Prozentsatz

Während der Projektdurchführung kann der Projektpartner eine Änderung der Methode c) Abrechnung der Ist-Kosten zwischen Vollzeit und Prozentsatz beantragen, jedoch nur in hinreichend begründeten Fällen.

Bei der Methode (a) ist die geltende Höchstgrenze von 20 % des Pauschalbetrags zu berücksichtigen, die auf 360 000 EUR festgesetzt ist.

Bei Methode (b) wird der Stundensatz vor der ersten Abrechnung festgelegt und ändert sich während der Durchführung des Projekts nicht.

JA. Die Obergrenze liegt bei 240.000 EUR im Partnerbudget.

Alle österreichischen Partner legen ein Identifikationsdokument, z.B. einen Registerauszug vor.

Sollte dies für Körperschaften öffentlichen Rechts nicht möglich sein, wenden Sie sich bitte an das Technische Sekretariat in Wien.

JA. Unter den Punkten 7.1 – 7.5 schreibt der Antragsteller „in den spezifischen Feldern beschrieben“ in das Kommentarfeld und füllt die erforderlichen Informationen in Feld 16 aus.

Alle tatsächlichen Projektstandorte müssen angegeben werden. Es sollte mindestens ein Durchführungsort pro Partner angegeben werden, da davon ausgegangen wird, dass jeder Partner an der Durchführung der Projektaktivitäten beteiligt ist.

JA. Eine der Maßeinheiten für externe Expertise ist das „Projekt“. In diesem Fall ist es jedoch erforderlich, den Inhalt der Position in ihrer Beschreibung anzugeben.

Für die indikative Liste der Posten muss der Antragsteller den Anhang zu PIM V „A.2_Detailliertes Budget_V2“ verwenden, wo er unter „E. Detailliertes Budget des Partners“ unter „Pauschalbetrag“, Zeile 94, in der Zelle neben dem Pauschalbetrag von 40 % eine indikative Liste von Posten angibt (z. B. Workshop, Stühle, Computer, Konferenzen…).

Der Anhang ist für Antragsteller nützlich, um die Prozentsätze der Pauschalbeträge in Excel zu berechnen, die tatsächlichen Budgets mit den Partnern vorzubereiten und die Grundlage zu bilden, die dann in ITMS eingegeben wird. Die Angaben im ITMS sind verbindlich. Er wird auch vom GS verwendet, um die Berechnung der Pauschalbeträge und die Wirtschaftlichkeit des Budgets während des Evaluierungsprozesses der Projektanträge zu überprüfen und zu bewerten.

Dies ist nicht erforderlich. Es muss mindestens ein messbarer Ergebnisindikator und sein Zielwert (Teil C in der Slim application Form) ausgewählt werden, um das Mindestkriterium der Auswahl mindestens eines messbaren Ergebnisindikators zu erfüllen. Sie können jedoch in Teil D auch die Ergebnisse angeben, die nicht zur Erreichung des messbaren Indikators, aber zur allgemeinen Nachhaltigkeit des Projekts beitragen.

JA. Im Abschnitt „Abhängigkeitstyp des Indikators“ wird nur der Abhängigkeitstyp „Maximalwert“ ausgewählt – er wird als Zielwert für das Projekt verstanden.

Die Auswahl der Arbeitspositionen und Maßeinheiten für die Personalkosten sollte sich an Teil III. des Handbuchs zur Projektdurchführung (PIM) orientieren. Gleichzeitig enthält Anhang Nr. 1 des PIM Teil V „Anleitung zum Ausfüllen und Einreichen des Förderantrags im öffentlichen Teil von ITMS“ Beispiele für Maßeinheiten innerhalb einzelner Budgetkategorien oder Kostenkategorien.

JA. Bei der Eingabe der Personalkosten im ITMS ist es notwendig, zusätzlich zur Positionsbeschreibung im Budgetkommentarfeld auch das Ausmaß des Arbeitsverhältnisses anzugeben, damit die Daten in ITMS alle Daten in den Excel-Budgets der einzelnen Partner enthalten.

JA. Bitte geben Sie diese Informationen z.B. in einem Kommentar oder direkt im Titel des Budgetposten an.

JA. Für alle gesetzliche Vertreter (Statutar) muss ein Anhang eingereicht werden. Gleichzeitig müssen die betreffenden Personen in ITMS als „gesetzliche Vertreter“ eingestuft sein, um über die Funktion in ITMS direkt einen Strafregisterauszug vom GS anfordern zu können.Wird der Projektantrag von einer bevollmächtigten Person eingereicht, so muss im Namen dieser Person ein Strafregisterauszug vorgelegt werden.

Vergessen Sie beim Ausfüllen der Selbsterklärung für den Projektpartner nicht, den Abschnitt NATURA 2000 (insbesondere Abschnitt „C“) auszufüllen.

Im Prinzip ja, aber wenn eine Vollmacht (Mandat, Ernennungsschreiben oder eine andere materiell relevante Vollmacht) zur Vertretung des Leadpartners vorliegt, die nicht alle erforderlichen Elemente enthält, insbesondere was die Identifizierung des spezifischen Förderantrags oder Projekts betrifft, aber klar ist, dass die bevollmächtigte Person berechtigt ist, den Leadpartner zu vertreten, ist es möglich, auch diese Vollmacht zu akzeptieren. Das Gemeinsame Sekretariat kann in diesem Fall zusätzliche Unterlagen (z. B. die Geschäftsordnung) anfordern.

Q&A von dem Webinar „Einreichung der deklarierten Ausgaben im ITMS-System“

Die Präsentation ist auf der Website des Programms unter der Rubrik „News“ zu finden.

Die Ausgaben werden ausschließlich elektronisch über das System ITMS deklariert. Die Liste der deklarierten Ausgaben (Belegaufstellung) im xls-Format wird nicht veröffentlicht. Das System ermöglicht es Ihnen direkt in ITMS, die Liste der deklarierten Ausgaben (LDA) im xls-Format als Hilfsmittel zu exportieren. Das eigentliche Excel-Formular der LDA wird in dieser Programmperiode vom Partner nicht erstellt.

Sie legen keine Buchungsunterlagen für die pauschalen Ausgaben zur Kontrolle vor. Obwohl Sie in ITMS keine „echten“ Buchhaltungsbelege einreichen, müssen Sie im System ITMS einen „virtuellen“ Buchungsbeleg in Höhe des beantragten Betrags für die Pauschale erstellen. Gleichzeitig sind Sie jedoch verpflichtet, die für Sie geltenden nationalen Rechtsvorschriften einzuhalten, d. h. auch die Bestimmungen des Gesetzes über öffentliche Vergaben, sofern diese für Sie relevant sind.

Ja, PIM VII wird sowohl ins Slowakische als auch ins Deutsche übersetzt.

Das Projekt wird in ITMS erst nach Abschluss des Fördervertrags sichtbar.

Bei den Personalkosten werden der Lohn des Arbeitnehmers und die Beiträge des Arbeitgebers gemeinsam ausgewiesen.

Wenn Sie die LDA noch nicht zur Überprüfung durch das System geschickt haben, können Sie die Daten bearbeiten, indem Sie auf das Bleistiftbild klicken. Wenn die LDA bereits übermittelt wurde, kann die nationale/regionale FLC-Stelle Sie auffordern, die Ausgaben zu vervollständigen und zu ändern oder den korrekten Betrag über das ITMS-System einzugeben. Der FLC-Kontrolleur ermöglicht Ihnen die Bearbeitung der Daten in der LDA.

Die Nummerierung der Belege richtet sich nach der „Liste der Nummerierung und Benennung der Ausgabenbelege im ITMS“, zu finden im Anhang Nr.  VII.5. zu PIM VII.

Wenn der ausländische Lieferant keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hat, muss er als ausländischer Lieferant ohne Umsatzsteuer markiert werden. Dann öffnet sich das Feld „Art der ausländischen Unternehmensidentifikation“, in dem die Optionen „Registernummer“, „Umsatzsteuer-Identifikationsnummer“, „Sonstige“ oder „Umsatzsteuer“ angeboten werden. Nachdem Sie auf „Sonstige“ geklickt haben, füllen Sie das Feld „Identifikator der ausländischen Einheit“ aus.

Der Aktivitätsbericht ist als Anhang Nr. VII.1 zu PIM VII auf der Homepage zu finden. Er kann unter dem Link https://www.sk-at.eu/download/pim-vii-project-implementation/ heruntergeladen werden.

Der Aktivitätsbericht wird nicht über ITMS erstellt. Der Partner reicht einen ausgefüllten und unterzeichneten Aktivitätsbericht ein, dessen Vorlage als Anhang Nr. VII.1 zu PIM VII beigefügt ist. Wenn der Partner keine Ausgaben für die Berichtsperiode einreicht, muss der ausgefüllte und unterzeichnete Aktivitätsbericht über die Funktion „Kommunikation“ in ITMS gesendet werden (siehe Anhang Nr. VII.4a zu PIM VII „Guidance on partner reporting without costs“). Wenn der Partner Ausgaben für die Berichtsperiode einreicht, muss der ausgefüllte und unterzeichnete Aktivitätsbericht als Beilage zur eingereichten Liste der deklarierten Ausgaben in ITMS hochgeladen werden.

In der Spalte „Projektstatus“ geben Sie den Durchführungsstatus des Projekts an, indem Sie aus den Optionen in der Dropdown-Liste auswählen (eingereicht, genehmigt, in Umsetzung, abgeschlossen).

Es reicht aus, wenn Sie für den gesamten Zeitraum, für den Sie die Ausgaben deklarieren, eine Zeile pro Mitarbeiter eingeben.

Eine notarielle Beglaubigung der Vollmacht ist nicht erforderlich. Sie muss jedoch von der unterschriftberechtigten Person unterzeichnet werden.

Für eine 100%ige Mitarbeit am Projekt wird nur dann eine Beschreibung der Arbeitstätigkeit im Projekt vorgelegt (Task assignment - Anhang III.2 der PIM III), wenn diese nicht im Arbeitsvertrag angeführt ist.

Im Falle der Deklarierung von Personalkosten in Form von „Echtkosten“ ist das Arbeitsblatt/der Stundenzettel/Timesheet nicht einzureichen.

Nein, Sie müssen jeden Buchungsbeleg, den Sie deklarieren, manuell in das System eingeben.

Die „1720-Methode“ muss für jeden Mitarbeiter des Projekts für den jeweiligen Projektpartner angewendet werden. Bei Anwendung der „1720-Methode“ wird der Betrag für jeden Mitarbeiter aus den im Projekt geleisteten Stunden * dem festgelegten Stundensatz berechnet. Es ist möglich, die Personalkosten für den Berichtszeitraum in einem einzigen Buchungsbeleg zu erfassen, der in einem nächsten Schritt nach Projektmitarbeiter entsprechend dem Budget unterteilt werden muss.

Falls Sie die Personalkosten nach der 1720-Methode deklarieren, erstellen Sie im ITMS-System einen Buchungsbeleg in Höhe der beantragten Mittel für den gesamten Berichtszeitraum und unterteilen diesen Buchungsbeleg im nächsten Schritt nach Mitarbeitern/Arbeitspositionen entsprechend dem Projektbudget. Als Anlage fügen Sie die monatlichen Zeiterfassungsbögen/Timesheets der Mitarbeiter für den Berichtszeitraum ein.

Ja, es ist möglich, die Anlage zur Gehaltsabrechnung als eine einzige PDF-Datei hochzuladen, 1 PDF-Datei = 1 Mitarbeiter.

In ITMS ist es möglich, die Personalkosten aller Mitarbeiter für den Berichtszeitraum in einem Buchungsbeleg zu erfassen und in einem nächsten Schritt diesen Buchungsbeleg nach den Mitarbeitern im Projekt entsprechend dem Budget aufzuteilen.

In ITMS geben Sie nur die Arbeitsposition an - es ist notwendig, die Position in Bezug auf das Projektbudget zu nummerieren, um die Position eindeutig der Budgetlinie zuordnen zu können, aus der die Ausgabe abgerechnet wird.

Folgende Unterlagen werden benötigt: Arbeitsvertrag (freier Dienstvertrag); Task Assignment Document (detaillierte Jobbeschreibung im Projekt); Jahreslohnkonto; Zahlungsnachweise Netto Gehälter und Lohnnebenkosten; Berechnungsblatt pro Mitarbeiter; SV-Anmeldung; Ausschluss Doppelfinanzierung für parallellaufende Förderprojekte.

Der Arbeitsvertrag sowie die Zustimmung des Arbeitnehmers zur Überweisung seines Gehalts auf ein Bankkonto (nur SK Partner falls nicht im Arbeitsvertrag angegeben) sind nur für die erste LDA oder die LDA, in der der Arbeitnehmer seine Tätigkeit für das Projekt aufgenommen hat, oder für eine Änderung oder Ergänzung des Arbeitsvertrags vorzulegen. Sind die Personalkosten auf der Grundlage der Echtkosten deklariert, ist kein Stundenzettel/Timesheet einzureichen.

Ja, das ITMS-System  erlaubt die Bearbeitung des Feldes „Mehrwertsteuer“, d.h. es ist möglich, den entsprechenden Mehrwertsteuerbetrag einzugeben.

Derzeit gibt es kein Musterarbeitsblatt. Sie können einen eigenen Stundenzettel/Timesheet mit dem Namen und dem Logo des Programms und des Projekts erstellen, auf dem die im Rahmen des Projekts und außerhalb des Projekts geleisteten Arbeitsstunden sowie eine Beschreibung der durchgeführten Tätigkeiten angegeben sind.

Wenn aus dem Arbeitsvertrag hervorgeht, dass der Mitarbeiter Vollzeit am Projekt arbeitet, muss Anhang Nr.III.2 zu PIM III, Beschreibung der Arbeitstätigkeiten am Projekt, nicht vorgelegt werden. Enthält der Arbeitsvertrag diese Angabe jedoch nicht, muss auch Anhang Nr. III.2 zu PIM III, Beschreibung der Arbeitstätigkeit im Projekt, vorgelegt werden, in dem der Prozentsatz der Arbeit des Bediensteten im Projekt angegeben ist.

Die analytische Buchführung ist für Projektzwecke getrennt zu führen. Bei der Deklarierung der Echtkosten sind diese in der Buchführung so zu trennen, dass ihr Zusammenhang mit dem Projekt erkennbar ist.

Es besteht keine Notwendigkeit, die Unterschriften der Mitarbeiter auf den Verträgen zu überlappen. Sensible Daten sollten jedoch verschlüsselt werden, und das Passwort sollte per E-Mail an Ihren zuständigen nationalen/regionalen Kontrolleur gesendet werden.

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