Auf welcher Webseite findet man das elektronische Monitoringsystem ITMS2014+, in dem man einen Förderantrag erstellen kann?
Die Webseite des ITMS2014+ ist unter https://www.itms2014.sk/ zu finden.
Wie erstellt man ein Benutzerkonto im IMTS2014+?
Im Falle von Projektpartnern aus der Slowakei muss jeder Partner den „Antrag auf Kontoaktivierung“ ausfüllen, der auf der ITMS2014+ Website verfügbar ist. Das detaillierte Verfahren zur Erstellung eines Benutzerkontos in ITMS2014+ finden Sie unter https://www.itms2014.sk/zoak?14.
Im Falle von Projektpartnern aus Österreich muss jeder Partner die Daten in ein separates Excel-Formular eintragen, das unter https://www.sk-at.eu/de/antrag-auf-aktivierung-des-benutzerkontos/ verfügbar ist, und das Formular an das Gemeinsame Sekretariat in Wien unter office@sk-at.eu senden. Es wird ein ITMS Formular generiert, welches an die Organisation per E-Mail geschickt wird. Nachdem es vom zeichnungsberechtigten Vertreter der Projektpartnerorganisation unterzeichnet wurde, wird das unterschriebene Original per Post an die Verwaltungsbehörde gesandt. Einige Tage darauf erhält man dann ein Benutzerkonto im ITMS2014+. Bitte stimmen Sie den Prozess mit den Mitarbeitern im Technischen Sekretariat in Wien ab. Alle Projektpartner, die im Rahmen einer Partnerschaft den Förderantrag stellen, müssen ein ITMS Benutzerkonto haben. Dies gilt NICHT für die strategischen Partner.
Gibt es eine Anleitung zum Ausfüllen des Förderantrags in ITMS2014+?
Die Anleitung zum Ausfüllen und Einreichen des Antragsformulars in ITMS2014+ (PIM_V_Anhang 1_Anleitung zur Einreichung) kann in slowakischer und deutscher Sprache unter folgendem Link heruntergeladen werden: https://www.sk-at.eu/download/pim_v_application-and-project-submission/.
Muss der ITMS-Förderantrag zweisprachig eingereicht werden?
JA. Der ITMS-Projektantrag, einschließlich des Budgets, muss in deutscher und slowakischer Sprache erstellt und eingereicht werden. Der Antrag kann nicht auf Englisch eingereicht werden.
Muss beim Ausfüllen des ITMS-Förderantrags die Kontaktperson für jeden Projektpartner im ITMS2014+ System angegeben werden oder reicht es aus, die Kontaktperson des Lead Partners anzugeben?
Die Kontaktperson wird für jeden einzelnen Projektpartner angeben.
Wer soll den ITMS-Förderantrag unterschreiben?
Der Projektantrag muss vom zeichnungsberechtigten Vertreter des Leadpartners unterzeichnet werden. Wenn die Leadpartnerorganisation mehr als einen gesetzlichen Vertreter hat, muss der Projektantrag von allen gesetzlichen Vertretern unterzeichnet werden. Die gesetzlichen Vertreter der Projektpartner müssen einen verpflichtenden Anhang zum Projektantrag unterzeichnen – die Kooperationsvereinbarung der Partner (Partnerschaftsvereinbarung Annex A.3).
Ist es notwendig, den Förderantrag einschließlich aller Anhänge in Papierform einzureichen?
NEIN. Der Antrag wird offiziell über das elektronische System ITMS2014+ eingereicht, einschließlich aller erforderlichen Anhänge. Es ist nicht notwendig, den Antrag unterschrieben in Papierform einzureichen.
Müssen alle Projektpartner ihren Sitz im Programmgebiet haben?
Der Projektpartnerschaft müssen mindestens ein Projektpartner aus der Slowakei und ein Projektpartner aus Österreich angehören, die im Programmgebiet ansässig sind.
Der Leadpartner muss seinen Sitz im Programmgebiet haben. Organisationen außerhalb des Programmgebiets sollten nur in gut begründeten Ausnahmefällen an dem Projekt beteiligt sein. Ihre Beteiligung sollte sowohl für das Programmgebiet als auch für die Partnerschaft einen zusätzlichen Nutzen bringen.
Gibt es eine maximale/minimale Projektdauer?
NEIN. Die empfohlene Projektdauer beträgt 36 Monate. Eine längere Projektdurchführung muss im Förderantrag hinreichend begründet werden.
Sollen im ITMS Förderantrag, im Teil „Synergien“ nur Interreg-Projekte erwähnt werden?
NEIN. Es sollen mögliche Synergien von früheren oder bestehenden Projekten erwähnt werden.
Gibt es Kontaktstellen, bei denen die Projektidee konsultiert werden kann?
JA. Die Projektidee kann mit VertreterInnen der regionalen Stellen (https://www.sk-at.eu/regionale-forderstellen/) oder mit den Mitarbeitern des Gemeinsamen Sekretariats (https://www.sk-at.eu/de/gemeinsames-sekretariat/) konsultiert werden.
Bekommen die slowakischen Projektpartner eine zusätzliche Kofinanzierung aus dem slowakischen Staatsbudget?
JA. Die slowakischen Projektpartner haben Anspruch auf eine Kofinanzierung aus dem slowakischen Staatsbudget. Der Höchstbetrag der Kofinanzierung aus dem Staatshaushalt für einzelne Einrichtungen ist in der Finanzierungsstrategie für den Programmplanungszeitraum 2021-2027 festgelegt, die auf der Website des Finanzministeriums der Slowakischen Republik veröffentlicht ist: EFRE-, ESF+-, KF-, FST- und ENRAF-Finanzierungsstrategie für den Programmplanungszeitraum 2021-2027 | Ministry of Finance of the Slovak Republic (mfsr.sk).
Müssen die strategischen Partner eine Partnerschaftsvereinbarung unterzeichnen und in der Vereinbarung den IBAN angeben?
Die Unterzeichnung der Partnerschaftsvereinbarung durch die strategischen Partner ist möglich aber nicht verpflichtend. Falls der Begleitausschuss die Beteiligung eines strategischen Partners an der Durchführung des Projekts ausdrücklich verlangt, erklärt dieser das Interesse an der Beteiligung am Projekt z. B. im Rahmen einer Absichtserklärung (Letter of Intent), die auf Anfrage vorzulegen ist. Die Angabe des IBAN ist nicht erforderlich.
Wie wird das Kriterium der gemeinsamen Projektvorbereitung nachgewiesen?
Die gemeinsame Vorbereitung wird durch die Dokumentation der Vorbereitungstreffen etc. nachgewiesen und im Rahmen des Projektantrags als eigenständig zu erstellender Annex A.4 eingereicht. Weitere Informationen dazu finden Sie im Handbuch zur Projektdurchführung Teil V.
Ist es möglich, die Erstattung von Projektvorbereitungskosten zu beantragen?
Im Rahmen des Programms sind je nach Art des Projekts zwei Formen der Erstattung der Projektvorbereitungskosten möglich:
- Für alle Projekte kann ein Pauschalbetrag von 6 250 EUR (Gesamtkosten) pro Projekt beantragt werden, wie im Handbuch zur Projektdurchführung angegeben. Dieser Betrag wird vom Leadpartner beantragt.
Die Aufteilung des Pauschalbetrags für die Projektvorbereitung zwischen den Projektpartnern wird auf Programmebene nicht überwacht. - Bei Investitionsprojekten erstattet das Programm zusätzlich zum Pauschalbetrag Ist-Kosten bis zur max. Gesamthöhe von 5 % des Projektbudgets, die unter die Kostenkategorie 4 (Kosten für externe Expertise und Dienstleistungen) fallen.
Kann die Abrechnungsmethode der Personalkosten im Laufe der Projektumsetzung geändert werden?
NEIN. Die gewählte Option kann während der Projektdurchführung nicht geändert werden. Jeder Projektpartner wählt bereits bei der Erstellung des Förderantrags eine der unten aufgeführten Personalkostenabrechnungsmethoden [(a), (b) oder (c)] aus. Die Methode gilt für alle Mitarbeiter der Partnerorganisation, die im Projekt arbeiten, und ist für die gesamte Projektdauer festgelegt.
Die Personalkosten werden im Rahmen des Programms auf der Grundlage einer der folgenden Methoden erstattet:
(a) Pauschalsatz von 20 %.
(b) Stundensatz, der nach der Berechnungsmethode „1720“ ermittelt wird
(c) Ist-Kosten Vollzeit oder Teilzeit mit einem festen Prozentsatz
Während der Projektdurchführung kann der Projektpartner eine Änderung der Methode c) Abrechnung der Ist-Kosten zwischen Vollzeit und Prozentsatz beantragen, jedoch nur in hinreichend begründeten Fällen.
Bei der Methode (a) ist die geltende Höchstgrenze von 20 % des Pauschalbetrags zu berücksichtigen, die auf 360 000 EUR festgesetzt ist.
Bei Methode (b) wird der Stundensatz vor der ersten Abrechnung festgelegt und ändert sich während der Durchführung des Projekts nicht.
Gibt es eine Obergrenze für die Abrechnung der 40 % Restkostenpauschale?
JA. Die Obergrenze liegt bei 240.000 EUR im Partnerbudget.
Wie hoch ist der Kofinanzierungssatz aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)?
Der EFRE Kofinanzierungssatz beträgt 80 %.
Welche Dokumente sollen die österreichischen Partner als Anhang A.6 vorlegen?
Alle österreichischen Partner legen ein Identifikationsdokument, z.B. einen Registerauszug vor.
Sollte dies für Körperschaften öffentlichen Rechts nicht möglich sein, wenden Sie sich bitte an das Technische Sekretariat in Wien.