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INFORMATION für Fördernehmer*innen – Novelle des Gesetzes über die Finanzkontrolle in der Slowakischen Republik – Änderung der Verfahren

Updated 2. Februar 2026

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Sehr geehrte Fördernehmer*innen,

wir möchten Sie darüber informieren, dass mit dem Gesetz Nr. 294/2025 Slg., das seit dem1. Januar 2026 in Kraft ist (Änderung des Gesetzes über die Finanzkontrolle), eine Änderung der Art und Weise der Ausstellung von Ergebnissen eingeführt wurde:

  • Firsl-Level-Kontrolle in der Slowakischen Republik – betreffend die  Liste der deklarierten Ausgaben (LDA) für Partner aus der Slowakischen Republik sowie die Kontrolle der öffentlichen Auftragsvergabe für Partner aus der Slowakischen Republik und
  • die Kontrolle des Zahlungsantrags (ZA) durch das Gemeinsame Sekretariat des Programms, wie folgt:

1. LDA ohne festgestellte Mängel

Stellt die nationale FLC im Rahmen der Finanzkontrolle der LDA keine Mängel mit Auswirkungen auf die Bereitstellung öffentlicher Mittel (nicht förderfähige Ausgaben) fest, wird kein Prüfbericht erstellt.

Die FLC informiert Sie darüber mittels einer Mitteilung im ITMS-Kommunikation mit folgender Erklärung:
„Die in der LDA angegebenen Ausgaben wurden in der beantragten Höhe genehmigt.“ Anschließend wird der Status der LDA auf „Genehmigt“ geändert.

Nach Erhalt dieser Information kann der Leadpartner mit der Vorbereitung des Zahlungsantrags beginnen.

2. LDA mit festgestellten Mängeln oder nicht förderfähigen Ausgaben, die öffentliche Mittel betreffen

Werden im Rahmen der Finanzkontrolle der LDA nicht förderfähige Ausgaben oder andere Mängel festgestellt, die die Bereitstellung öffentlicher Mittel betreffen, bleibt das Verfahren unverändert:
• die FLC erstellt einen Entwurf des Prüfberichts und übermittelt diesen dem betreffenden PP,
• nach Berücksichtigung etwaiger vom PP eingereichter Stellungnahmen wird derendgültige Prüfbericht seitens der FLC erstellt. Der Prüfbericht wird dem PP über ITMS21+ übermittelt und gleichzeitig auch in das elektronische Postfach (slovensko.sk) des PP zugestellt.

Nach Erhalt des Prüfberichts kann der Leadpartner mit der Vorbereitung des Zahlungsantrags beginnen.

3. Kontrolle der öffentlichen Auftragsvergabe ohne festgestellte Mängel

Werden im Rahmen der Finanzkontrolle der öffentlichen Auftragsvergabe keine Mängel festgestellt, die die Bereitstellung öffentlicher Mittel betreffen, wird kein Prüfbericht erstellt.

Die FLC informiert Sie über den Abschluss der Überprüfung mittels einer Mitteilung im ITMS21+ sowie gleichzeitig über das elektronische Postfach (slovensko.sk).

4. Kontrolle der öffentlichen Auftragsvergabe mit festgestellten Mängeln, die öffentliche Mittel betreffen

Werden im Rahmen der Finanzkontrolle der öffentlichen Auftragsvergabe nicht förderfähige Ausgaben oder andere Mängel festgestellt, die die Bereitstellung öffentlicher Mittel betreffen, bleibt das Verfahren unverändert:
• die FLC erstellt einen Entwurf des Prüfberichts und übermittelt diesen dem PP,
• nach Berücksichtigung allfälliger Einwände des PP erstellt die FLC anschließend den Prüfbericht. Der Prüfbericht wird dem PP mittels einer Mitteilung im ITMS21+ sowie gleichzeitig über das elektronische Postfach (slovensko.sk) übermittelt.

5. Zahlungsantrag (ZA) ohne festgestellte Mängel

Werden im Rahmen der Finanzkontrolle des Zahlungsantrags durch das Gemeinsame Sekretariat keine Mängel festgestellt, die die Bereitstellung öffentlicher Mittel beeinträchtigen (nicht förderfähige Ausgaben), wird kein Prüfbericht erstellt; die Kontrolle des Zahlungsantrags wird durch die Änderung des Bearbeitungsstatus auf „Förderfähigkeitsprüfung abgeschlossen“ abgeschlossen.

Anschließend wird der Zahlungsantrag zur Auszahlung weitergeleitet.

6. Zahlungsantrag (ZA) mit festgestellten Mängeln oder nicht förderfähigen Ausgaben, die  öffentliche Mittel betreffen

Stellt das Gemeinsame Sekretariat im eingereichten Zahlungsantrag nicht förderfähige Ausgaben oder andere Mängel fest, die die Bereitstellung öffentlicher Mittel betreffen, bleibt das Verfahren unverändert:
• das Gemeinsame Sekretariat erstellt einen Entwurf des Prüfberichts und übermittelt diesen dem LP
• nach Berücksichtigung etwaiger vom LP eingereichter Stellungnahmen erstellt das Gemeinsame Sekretariat anschließend den endgültigen Prüfbericht. Der Prüfbericht wird dem LP über das ITMS21+ System übermittelt und gleichzeitig auch in das elektronische Postfach (slovensko.sk) zugestellt.

Updated 2. Februar 2026